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Mietbeihilfe

Zuständig für die Mietbehilfe ist die Stadt Wien Magistratsabteilung 50, Muthgasse 62, 1194 Wien.

E-Mail post@m50.magwien.gv.at
Telefon (01) 4000 -74880 
Fax (01) 4000 -9974896 

Öffnungszeiten bzw. Amtsstunden

Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr, 

zusätzlich: Donnerstag von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr. 

Auf Grund des enormen Parteienandranges wird Ihnen empfohlen, vormittags bis spätestens 11:00 Uhr, Donnerstag nachmittags bis 17:00 Uhr zu kommen, nur dann können Sie auch damit rechnen, bis 13:00 Uhr bzw. Donnerstags bis 17:30 Uhr aufgerufen zu werden. 

Ausgenommen:
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; 

Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr 

Ausgenommen:
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen;
am Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Sylvester (31.12.) von 7:30 bis 12:00 Uhr 

Telefonservice:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr 

Ausgenommen:
am Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Sylvester (31.12.) von 8:00 bis 12:00 Uhr 

Informationen dazu finden auch Sie unter www.wien.gv.at/index/beihilfen.htm

 
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